Für einen sicheren Weg!
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Krankenfahrten

Sie sind in Ihrer Mobilität stark eingeschränkt oder können nicht selbstständig zur Behandlung in eine medizinische Einrichtung gelangen?

Wir fahren Sie zur behandelnden Praxis, ins Krankenhaus oder zur Einrichtung für Reha-Maßnahmen (Krankengymnastik, Anschlussheilbehandlung (AHB), therapeutische Einrichtungen etc.) sowie zu diversen medizinischen Behandlungseinrichtungen. Dabei  begleiten wir Sie persönlich von Ihrer Wohnungstür bis in die Behandlungseinrichtung. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei einer Krankenfahrt grundsätzlich kein medizinisch-fachliches Betreuungspersonal mitfährt.

Die Durchführung der Krankenfahrt(en) erfolgt mit einem so genannten „Behindertentransportwagen“ (BTW). Hierfür verfügen alle Fahrzeuge von uns über Spezialumbauten mit behindertengerechter Ausstattung. Je nach Bedarf können wir Sie im Sitzen, im eigenen Rollstuhl, mit unserem Tragestuhl oder auf unserer Liege befördern. Nähere Informationen finden Sie hier (bitte klicken).

Grundsätzlich dürfen alle Personen mit vorliegendem Hilfebedarf (siehe auch: bitte klicken) unser Angebot der Krankenfahrten zu einer behandelnden medizinischen Einrichtung nutzen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen die Krankenkassen die Fahrtkosten. Details haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Bei weiteren Fragen zum Thema "Krankenfahrten" können Sie sich gerne unverbindlich an uns wenden.

Fahrtbestellung

Werkstags (Mo-Fr)
07:00 - 17:30 Uhr

0911 333804

Fragen zur Abrechnung bei Krankenfahrten

Werkstags (Mo-Fr)
07:00 - 17:30 Uhr

0911-462635-2400       

 

 

Beförderungsleistungen von Personen, die gesetzlich krankenversichert sind, werden von uns direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt unter bestimmten gesetzlich geregelten Voraussetzungen (Krankentransport-Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses, §60 SGB V) die Fahrtkosten zur nächsterreichbaren Behandlungsstätte, wenn die Behandlung im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenversicherung stattfindet. 

  • Grundvoraussetzung
    Sie müssen mindestens im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen aG, Bl oder H sein oder in Ihrem Pflegebescheid wurde mindestens der Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, Pflegegrad 4 oder 5 bestätigt bzw. bewilligt.

  • Verordnung einer Krankenbeförderung
    "Für die Durchführung der Krankenfahrt benötigen wir die Verordnung einer Krankenbeförderung (aktuelles Muster4). Diese muss uns vor bzw. bei Antritt der Krankenfahrt übergeben werden. Die Verordnung erhalten Sie von Ihrem behandelnden Arzt  bzw. Ihrer behandelnden Ärztin, wenn diese(r) die Voraussetzungen geprüft und bei Ihnen festgestellt hat. Die Verordnung einer Krankenbeförderung muss durch den Arzt oder die Ärztin korrekt und vollständig ausgefüllt sein. Ein Beispiel finden Sie hier (bitte klicken). In diesem Beispiel geht es um eine Hin- und Rückfahrt zu einer ambulanten Behandlung. Die Fahrt soll im Rollstuhl mit einem Behindertentransportwagen (BTW) am 05.04.2023 durchgeführt werden.
  • Schriftliche Kostenübernahme
    Bei fehlenden Voraussetzungen benötigen wir die schriftliche Zusage der Kostenübernahme Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Den Antrag auf Kostenübernahme müssen Sie selbst vorab dort stellen (hierfür ist die Verordnung einer Krankenbeförderung erforderlich).
  • Wichtiger Hinweis:
    Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich, bei jeder Krankenfahrt die Kostenübernahme bereits im Vorfeld mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung zu klären! Lehnt Ihre gesetzliche Krankenversicherung die Kostenübernahme bei unserer Rechnungsstellung ab (z. B. wegen fehlender Voraussetzungen oder einer fehlerhaft ausgestellten Verordnung), müssen wir Ihnen unter Umständen unsere Leistung im vollen Umfang in Rechnung stellen.
  • Gesetzliche Zuzahlung
    Sind Sie von der gesetzlichen Zuzahlung nicht befreit, müssen Sie einen Teil der Beförderungskosten selbst bezahlen. Dieser Eigenanteil beträgt mindestens 5,00 Euro und höchstens 10,00 Euro pro Fahrt (10 Prozent der Fahrtkosten). Diese Zuzahlungsregelung gilt auch für Kinder und Jugendliche.

Beförderungsleistungen von Personen, die privat krankenversichert sind, können von uns nicht direkt mit der privaten Krankenversicherung abgerechnet werden.

Nach der oder den durchgeführten Krankenfahrt(en) erhalten Sie von uns eine Rechnung. Die aktuellen Kosten für eine Krankenfahrt können Sie vorab bei uns erfragen. Bitte klären Sie vorher mit Ihrer privaten Krankenversicherung, ob sie die Kosten erstattet und welche Unterlagen Sie dafür benötigen.

Nach der oder den durchgeführten Krankenfahrt(en) erhalten Sie von uns eine Rechnung. Nach Absprache ist auch eine Barzahlung bei unserem Fahrpersonal möglich. Die aktuellen Kosten für eine Krankenfahrt können Sie bei uns vorab erfragen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.

Wer? Von Wo nach Wo? Wann?

  • Vorname und Nachname des Fahrgastes
  • exakte Angabe Abhol- und Zielort
  • Abhol- und Rückholzeitpunkt
  • Telefonnummer für Rückfragen
  • Eine Begleitperson wird kostenlos mitbefördert, wenn sie notwendig ist.

Angaben über die Transportart:

  • Läufer mit Hilfebedarf
  • Im Rollstuhl oder E-Rollstuhl
  • Tragestuhl oder Liege
  • Treppenhilfe am Abhol- und Zielort