Hinweisgebersystem
Nachhaltiges Wirtschaften begründet die Zukunftsperspektive für Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft und auch für jeden Mitarbeitenden oder Geschäftspartner des Vereins für Menschen mit Körperbehinderung Nürnberg e.V.
Grundpfeiler Kultur des Vereins für Menschen mit Körperbehinderung Nürnberg e.V. sind die Aufteilung zentraler Anforderungen und deren eigenverantwortliche Umsetzung und Steuerung in den Tochterunternehmen sowie ein gemeinsames Verständnis für Werte und Risikominimierung für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung.
Das Hinweisgebersystem mit anwaltlicher Expertise der Ratisbona Compliance GmbH schafft durch eine für jeden zugängliche, klar definierte Struktur und eine juristisch fundierte Erstbewertung zusätzliches Vertrauen und Sicherheit, um auf Missstände hinzuweisen und damit den nachhaltigen Erfolg vom Verein für Menschen mit Körperbehinderung Nürnberg e.V. zu sichern und Schaden abzuwenden.
Leichte Sprache: Hinweisgeberschutz
Hinweisgeberschutzgesetz: Wer etwas Schlimmes sieht, kann es melden
Seit dem 2. Juli gibt es in Deutschland ein neues Gesetz: Das Hinweisgeberschutzgesetz. Das Gesetz schützt Menschen, die im Job etwas Schlimmes sehen, zum Beispiel einen Gesetzesverstoß. Diese Menschen nennt man auch Whistleblower.
Das Gesetz verbietet, dass der Whistleblower dafür bestraft wird. Unternehmen müssen sichere Kanäle einrichten, über die Whistleblower Hinweise geben können.
Das Gesetz ist wichtig, weil es Unternehmen hilft, Gesetzesverstöße zu finden und zu stoppen. Außerdem trägt es dazu bei, dass Unternehmen offener und ehrlicher arbeiten.
Der Verein für Menschen mit Körperbehinderung Nürnberg hat einen internen Meldekanal eingerichtet. Über diesen Kanal können Whistleblower Hinweise geben.
Hinweise können elektronisch, telefonisch oder persönlich gegeben werden. Auch anonyme Hinweise sind möglich.
Die Hinweise werden von einem Compliance-Dienstleister bearbeitet. Die Rechtsanwälte des Compliance-Dienstleisters informieren den Whistleblower über den Eingang der Meldung, bewerten den Hinweis und leiten gegebenenfalls Maßnahmen ein.
So melden Sie einen Hinweis: Klicken Sie auf die Schaltfläche "Jetzt einen Hinweis geben". Es öffnet sich eine neue Seite. Dort können Sie sich entscheiden: Sie können anrufen oder eine Mail schreiben.
Hier finden Sie unsere Whistleblower-Richtlinien: Bitte hier klicken.